NEWSLETTER  April 2009                                Wien, 24.3.2009
 
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eine wichtige aktuelle Meldung gibt es zur Handhabung des Bundesministeriums für Justiz bezüglich der Übergangsregelungen und einer späteren 'Wiedereintragung'.

Es gibt neue Seminare für MediatorInnen, die für die Fortbildung gem. §20 ZivMediatG angerechnet werden können: Emotionale Awareness 11./12.5.2009 und Mobbing in Betrieben, ein immer stärker werdendes Thema.

Wir erwarten aufgrund der gesetzlichen Fristen ein Ansteigen der Mediationsaufträge vor der Kündigung von Lehrlingen. Die meisten Lehrverträge enden mit 31.August, 2-3 Monate davor ist Mai, daher laden wir rechtzeitig ein zum Seminar Mediation vor Lehrlingskündigung.

Mit herzlichen Grüßen,
Peter Adler                                                                  Gerda Ruppi-Lang
Obmann                                                                       Generalsekretärin
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Antrag auf Fortführung in der
MediatorInnenliste des Justziministeriums

Logo des Justizministeriums Das ZivMediatG sieht die Ersteintragung für fünf Jahre vor, danach für 10 Jahre. Für eine Fortführung der Eintragung ist #/If(anfang <> keinstart)/#frühestens 1 Jahr vor (das ist bei #/If(Anrede2 = *)/#Dir#/Else/#Ihnen#/End/# der #/Text(1_Tag)/#), #/End/#spätestens drei Monate (das ist bei #/If(Anrede2 = *)/#Dir#/Else/#Ihnen#/End/# der #/Text(L-Tag)/#) vor dem Ablauftermin (#/Text(Frist)/#) ein Antrag auf Fortführung zu stellen.

Dem Antrag sind Nachweise über 50 Stunden Fortbildung alle fünf Jahre anzuschließen. Das Bundesministerium für Justiz hat dazu den Beirat für Mediation befaßt, dazu ist eine Richtline ergangen.

Gleichzeitig mit der Überreichung des Antrags sind € 264,- zu überweisen auf das Konto Nr. 5490000 bei der P.S.K., BLZ 60000, lautend auf "Bundesministerium für Justiz". Neben dem Namen der Antragstellerin / des Antragstellers wäre "Liste der Mediatoren" sowie "Finanzstelle 1401" anzugeben.

Die Gebührenpflicht tritt mit Überreichung des Antrags ein (§ 2 Z 7 GGG). Nach den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes sind die Verpflichtung zur Zahlung und die Fälligkeit nicht an eine „Vorschreibung“ der Gebühr und auch nicht an eine Mahnung o.ä. gebunden.
#/If(anfang <> keinstart)/#
WICHTIG:
Nicht zu früh den Antrag stellen, bei #/If(Anrede2 = *)/#Dir#/Else/#Ihnen#/End/# also erst ab dem #/Text(1_Tag)/##/End/#

Der Antrag kann per email (Fortbildungsnachweise einscannen) an mediatorenliste@justiz.gv.at gestellt werden.

Wenn #/If(Anrede2 = *)/#Du#/Else/#Sie#/End/# noch Stunden #/If(Anrede2 = *)/#brauchst#/Else/#brauchen#/End/# - in diesem Newsletter gibt es Auswahl !


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SEMINAR: Mediation vor Lehrlingskündigung
                     Fr 24.4,14-20:00 Uhr, Sa 25.4.2009, 9-17:00 Uhr
Photos von Peter Adler (links) und Gerhard Konir (rechts) Mit 1.Juli 2008 ist die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz in Kraft getreten.

Damit wurde nun vor einer möglichen Kündigung zum Ende des 1. und 2. Lehrjahrs eine verpflichtende Mediation eingeführt.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Ablauf, das Setting, die Besonderheiten der Arbeit mit dieser Altersgruppe, Fallstricke und Tretminen sind Gegenstand des Seminars.

Die Aufträge werden ab Mai 2009 stark ansteigen, da die meisten Lehrverträge mit 1.September abgeschlossen sind. Zwei bis drei Monate davor sollen die Mediationen stattfinden.

Aufgrund der Tatsache, daß MediatorInnen für den Ablauf verantwortlich sind, ist die genaue Kenntnis der Gesetzeslage, der Fristen, der arbeits- und ausbildungsrechtlichen Bestimmungen einerseits, die Besonderheiten der Arbeit mit Jugendlichen dieses Alters im Konflikt mit ArbeitgeberInnen andererseits besonders wichtig, um hier professionelle Arbeit zu leisten und nicht aufgrund fehlenden Wissens haftbar zu werden.

1.Tag: rechtlicher Teil, Rahmenbedingungen, entwicklungspsychologische Themen
2.Tag: Praxisworkshop, Settings, Erfahrungsberichte

Die TeilnehmerInnen üben in unterschiedlichen Situationen und Problemstellungen. Rollenspiele mit den verschiedenen beteiligten Personen (Lehrherr, Lehrling, Eltern, Betriebsrat, Vertrauensperson) sollen Sicherheit für die Lehrlingsmediation geben.

Die Erfahrungen aus den bereits stattgefundenen Lehrlingsmediationen werden berichtet und diskutiert.

Kosten: beide Tage: 210,- für Mitglieder (240,- für Nichtmitglieder),
        nur 1.Tag: 110,- für Mitglieder (140,- für Nichtmitglieder)
Anmeldung:
        [mehr Information und Anmeldung]

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SEMINAR: Mobbing in Betrieben und Organisationen
                     Fr 8.5,14-20:00 Uhr, Sa 9.5.2009, 9:00-17:00 Uhr
Ein typisches Bild beim Mobbing - ein Klick zur Seminarbeschreibung Potenziale, Gefahren und professionelle Konfliktbearbeitung für MediatorInnen und Personalverantwortliche

Rationalisierung und Erfolgsdruck lassen Mobbing als Ausschaltung unliebsamer MitarbeiterInnen oder Chefs fast schon zu einem Personalsteuerungs-Instrument werden.

Doch Mobbing wird auch als Schlagwort häufig missbraucht, um ganz normale zwischenmenschliche Abläufe zu benennen. Im Workshop klären wir den Begriff klar ab und zeigen an Fallbeispielen den tatsächlichen Schaden auf, den Mobbingopfer persönlich und die Betriebe finanziell erleiden.

Durch Verlaufsstudien eröffnen wir Ihnen Möglichkeiten der Früherkennung und somit optimale Strategien der Gegensteuerung in Konfliktbearbeitung und Mediation.

Dieses Seminar bringt MediatorInnen und Personalverantwortliche zusammen. Wie kann in der Prävention zusammengearbeitet werden? Welche Aufgaben können MediatorInnen wahrnehmen?

Hier gibt es neue Aufgaben für MediatorInnen in Betrieben & Organisationen !

[mehr Information und Anmeldung]
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SEMINAR: Emotionale Awareness für MediatorInnen in der
                     Arbeit mit behinderten und älteren Menschen
                     Montag, 11. Mai 2009 10:30-18:30 Uhr,
                     Dienstag, 12. Mai 2009, 9:00-17:00 Uhr
Julia und Robert Ibitz Immer wieder erfahren MediatorInnen berührende Situationen, tiefe Gefühle oder bemerken, daß Ihre Medianden und Mediandinnen eben diese zu verbergen versuchen.

Insbesondere bei Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen braucht es Awareness einerseits, aber auch eine erprobte, wohldurchdachte Vorgangsweise, um den eingeschlagenen Prozeß der Konfliktlösung nicht behindern zu lassen.

Wie Sie solche Barrieren wahrnehmen und damit zielgerichtet arbeiten, das erfahren Sie in diesem Seminar.

[mehr Information und Anmeldung]

FÜR KURZENTSCHLOSSENE: Restplätze Graz: 26.März 2009
Logo von Lifetool 26.März 2009, Eva Kupfner, Elektronische & technische Hilfsmittel für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
GRAZ: 26.3.2009, 9.00-12.00 Uhr, LifeTool, 8010 Graz, Nibelungengasse 69/73
DETAILS UND ANMELDUNG


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Verein Mediation ohne Barrieren, 1190 Wien, Hohenauergasse 21a/2
T: 43 1 999 30 1211 | F: 43 1 486 26 73 | m: 43 676 3 699 699
office@m-o-b.at

Vereinszweck ist die Förderung der fachgerechten Mediation mit behinderten Menschen.
Obmann: Dr.Peter Adler
Homepage: http://www.mediation-ohne-barrieren.at

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MEDIATION IM BEHINDERTEN-GLEICHSTELLUNGSGESETZ
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