- Antrag auf Fortführung in der BMJ-Liste - Fristen und Vorgangsweise
- AKTUELL: Mediation vor Lehrlingskündigung 24.+25.April 2009, Wien
- NEU: Mobbing in Betrieben & Organisationen - Welche Aufgaben haben MediatorInnen? - 8.+9.Mai 2009, Wien
- NEU: Emotionale Awareness für MediatorInnen 11.+12.Mai 2009, Wien
- FÜR KURZENTSCHLOSSENE: Restplätze Graz: 26.März 2009
#/If(Anrede2 = *)/##/Text(Anrede2,,)/##/End/#
heute wollen wir ein paar organisatorische Hinweise geben zum Antrag auf Fortführung in der BMJ-Liste, den #/If(Anrede2 = *)/#Du#/Else/#Sie#/End/# bis #/Text(L-Tag)/# übergeben #/If(Anrede2 = *)/#solltest#/Else/#sollten#/End/#, um die am #/Text(Frist)/# auslaufende Eintragung nun um zehn Jahre zu verlängern.
Es gibt neue Seminare für MediatorInnen, die für die Fortbildung gem. §20 ZivMediatG angerechnet werden können: Emotionale Awareness 11./12.5.2009 und Mobbing in Betrieben, ein immer stärker werdendes Thema.
Wir erwarten aufgrund der gesetzlichen Fristen ein Ansteigen der Mediationsaufträge vor der Kündigung von Lehrlingen. Die meisten Lehrverträge enden mit 31.August, 2-3 Monate davor ist Mai, daher laden wir rechtzeitig ein zum Seminar Mediation vor Lehrlingskündigung.
Obmann Generalsekretärin
MediatorInnenliste des Justziministeriums
Das ZivMediatG sieht die
Ersteintragung für fünf Jahre vor, danach für 10 Jahre. Für eine Fortführung der Eintragung ist #/If(anfang <> keinstart)/#frühestens 1 Jahr vor (das ist bei #/If(Anrede2 = *)/#Dir#/Else/#Ihnen#/End/# der #/Text(1_Tag)/#), #/End/#spätestens drei Monate (das ist bei #/If(Anrede2 = *)/#Dir#/Else/#Ihnen#/End/#
der #/Text(L-Tag)/#)
vor dem Ablauftermin (#/Text(Frist)/#) ein Antrag auf Fortführung zu stellen.
Dem
Antrag sind Nachweise über 50 Stunden Fortbildung alle fünf
Jahre anzuschließen. Das Bundesministerium für Justiz hat dazu den Beirat für Mediation befaßt, dazu ist
eine Richtline
ergangen.
Gleichzeitig mit der Überreichung des Antrags sind € 279,- zu
überweisen auf das Konto Nr. 5490000 bei der P.S.K., BLZ 60000, lautend auf
"Bundesministerium für Justiz". Neben dem Namen der Antragstellerin / des
Antragstellers wäre "Liste der Mediatoren" sowie "Finanzstelle 1401" anzugeben.
Die
Gebührenpflicht tritt mit Überreichung des Antrags ein (§ 2 Z 7 GGG). Nach den
allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes sind die Verpflichtung zur Zahlung und die
Fälligkeit nicht an eine „Vorschreibung“ der Gebühr und auch nicht an eine
Mahnung o.ä. gebunden.
#/If(anfang <> keinstart)/#
WICHTIG: Nicht zu früh den Antrag stellen, bei #/If(Anrede2 = *)/#Dir#/Else/#Ihnen#/End/# also erst ab dem #/Text(1_Tag)/##/End/#
Der Antrag kann per email
(Fortbildungsnachweise einscannen) an mediatorenliste@justiz.gv.at gestellt
werden.
Wenn #/If(Anrede2 = *)/#Du#/Else/#Sie#/End/#
noch Stunden #/If(Anrede2 = *)/#brauchst#/Else/#brauchen#/End/# - in diesem Newsletter gibt es Auswahl !
Fr 24.4,14-20:00 Uhr, Sa 25.4.2009, 9-17:00 Uhr
Damit wurde nun vor einer möglichen Kündigung zum Ende des 1. und 2. Lehrjahrs eine verpflichtende Mediation eingeführt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Ablauf, das Setting, die Besonderheiten der Arbeit mit dieser Altersgruppe, Fallstricke und Tretminen sind Gegenstand des Seminars.
Die Aufträge werden ab Mai 2009 stark ansteigen, da die meisten Lehrverträge mit 1.September abgeschlossen sind. Zwei bis drei Monate davor sollen die Mediationen stattfinden.
Aufgrund der Tatsache, daß MediatorInnen für den Ablauf verantwortlich sind, ist die genaue Kenntnis der Gesetzeslage, der Fristen, der arbeits- und ausbildungsrechtlichen Bestimmungen einerseits, die Besonderheiten der Arbeit mit Jugendlichen dieses Alters im Konflikt mit ArbeitgeberInnen andererseits besonders wichtig, um hier professionelle Arbeit zu leisten und nicht aufgrund fehlenden Wissens haftbar zu werden.
1.Tag: rechtlicher Teil, Rahmenbedingungen, entwicklungspsychologische Themen
Die Erfahrungen aus den bereits stattgefundenen Lehrlingsmediationen werden berichtet und diskutiert.
Kosten: beide Tage: 210,- für Mitglieder (240,- für Nichtmitglieder),
nur 1.Tag: 110,- für Mitglieder (140,- für Nichtmitglieder)
Fr 8.5,14-20:00 Uhr, Sa 9.5.2009, 9:00-17:00 Uhr
Rationalisierung und Erfolgsdruck lassen Mobbing als Ausschaltung unliebsamer MitarbeiterInnen oder Chefs fast schon zu einem Personalsteuerungs-Instrument werden.
Doch Mobbing wird auch als Schlagwort häufig missbraucht, um ganz normale zwischenmenschliche Abläufe zu benennen. Im Workshop klären wir den Begriff klar ab und zeigen an Fallbeispielen den tatsächlichen Schaden auf, den Mobbingopfer persönlich und die Betriebe finanziell erleiden.
Durch Verlaufsstudien eröffnen wir Ihnen Möglichkeiten der Früherkennung und somit optimale Strategien der Gegensteuerung in Konfliktbearbeitung und Mediation.
Dieses Seminar bringt MediatorInnen und Personalverantwortliche zusammen. Wie kann in der Prävention zusammengearbeitet werden? Welche Aufgaben können MediatorInnen wahrnehmen?
Hier gibt es neue Aufgaben für MediatorInnen in Betrieben & Organisationen ![mehr Information und Anmeldung]
Arbeit mit behinderten und älteren Menschen
Montag, 11. Mai 2009 10:30-18:30 Uhr,
Dienstag, 12. Mai 2009, 9:00-17:00 Uhr
Insbesondere bei Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen braucht es Awareness einerseits, aber auch eine erprobte, wohldurchdachte Vorgangsweise, um den eingeschlagenen Prozeß der Konfliktlösung nicht behindern zu lassen.
Wie Sie solche Barrieren wahrnehmen und damit zielgerichtet arbeiten, das erfahren Sie in diesem Seminar.
[mehr Information und Anmeldung]
GRAZ: 26.3.2009, 9.00-12.00 Uhr, LifeTool, 8010 Graz, Nibelungengasse 69/73
DETAILS UND ANMELDUNG
GRAZ: 26.3.2009, 14-20:00 Uhr Uhr, LifeTool, GRAZ
DETAILS UND ANMELDUNG
Fragen zum barrierefreien Webdesign und wie solche Aussendungen gemacht werden sind jederzeit willkommen!
Verein Mediation ohne Barrieren, 1190 Wien, Hohenauergasse 21a/2
T: 43 1 999 30 1211 | F: 43 1 486 26 73 | m: 43 676 3 699 699
office@m-o-b.at
Vereinszweck ist die Förderung der fachgerechten Mediation mit behinderten Menschen.
Obmann: Dr.Peter Adler
Homepage: http://www.mediation-ohne-barrieren.at
ABMELDEN:
Wir haben Ihren Namen von der MediatorInnenliste des Bundesministeriums fuer Justiz. Wenn Sie an unseren Informationen nicht (mehr) interessiert sind und von unserer Liste gestrichen werden wollen, dann klicken Sie bitte auf
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MEDIATION IM BEHINDERTEN-GLEICHSTELLUNGSGESETZ.