Anrechnung von Fortbildungen fuer
eingetragene MediatorInnen
Die erstmalige Eintragung von
MediatorInnen ist im Zivilrechts-Mediationsgesetz (ZivMediatG) fuer
die Dauer von fuenf Jahren vorgesehen. Fuer die
Verlaengerung sind mindestens fuenfzig
Fortbildungsstunden nachzuweisen (siehe
untenstehende Gesetzesauszuege).
Welche Fortbildungen werden
nun anerkannt?
Diese Frage ist nicht generell zu beantworten.
Das Justizministerium hat Mag.Marianus Mautner (OeBM-Bundessprecher)
mitgeteilt, dass MediatorInnen die Nachweise laufend einreichen
koennen, damit nicht alles auf einmal zu bearbeiten ist.
Daraufhin haben wir das Gespraech mit dem
Justizministerium gesucht, um auch die Frage der Anerkennung zu
klaeren. Ergebnis:
-
Seminarbestaetigungen und andere
Nachweise von Fortbildungen koennen ab sofort IN
KOPIE eingereicht werden.
-
Ueber anerkannte Stunden wird es
keine Rueckmeldung geben.
-
Ueber nichtanerkannte Stunden
wird das Justizministerium die Mediatorin / den Mediator schriftlich
benachrichtigen.
-
Das Justizministerium wird die Nachweise in
Evidenz halten, im Par.13(3)-Antrag genuege es, darauf
zu verweisen.
Sollte mehr als ein Nachweis eingereicht werden,
dann empfehle ich, eine Liste mit Seminartitel, Datum und Anzahl der Stunden
beizulegen. Dies ist auch dann sinnvoll, wenn auf dem Nachweis keine
Stundenanzahl angegeben ist.
Der Ordnung halber empfiehlt es sich, auch selbst
die Fortbildung in Evidenz zu halten, um evtl. der Gesetzesbestimmung ("...
Im Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung hat
der Mediator seine Fortbildung (Par.20) darzustellen") entsprechen zu
koennen.
Unsere Kollegin Mag. Barbara Wurz, Obfrau von "Netzwerk Mediation" ,
hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass der Beirat fuer
Mediation im Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, die
sich mit der Anerkennung von Fortbildungen beschaeftigt. Offen ist, wie und ob
sich das auf bereits eingereichte Nachweise auswirkt. Barbara Wurz hat bereits
mit dem Justizministerium Kontakt aufgenommen und wird uns nach Klaerung dieser
Frage - auch innerhalb der MediatorInnenverbaende - vom Ergebnis
informieren.
S T
E I E
R M A
R K
Montag, 18.12.2006, 9:00-13:30
Uhr
Fortbildung fuer
MediatorInnen zum Behinderten-Gleichstellungspaket
Die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamts laedt
alle in der Steiermark taetigen Mediatorinnen und Mediatoren zu einer
Fortbildung ein:
- Begruessung durch die Landesstellenleiterin, Frau Dr.in
Margareta Steiner
- Vorstellung des Behinderten-Gleichstellungspakets (Mag.a
Elke Niederl)
- Round Table mit Erfahrungsberichten mit Tanja Fuchs (a
tempo), Dietmar Ogris (Projektentwicklung und Sensibilisierung), Leo Puerrer
(Behindertenselbsthilfegruppe Hartberg), Christian Stalzer (Inst.f.
Translationswissenschaft, AG Gebaerdensprache und Gehoerlosenkultur)
- Foerderungen des Bundessozialamts (Mag.Elke Niederl uind
Wolfgang Pammer)
- Richtlinie ueber die Zusammenarbeit der
Schlichtungsstelle mit den MediatorInnen (Mag.a Elke Niederl)
Mitgliedschaft bei 'Mediation ohne
Barrieren'
Vielen Dank fuer das Interesse von Kolleginnen
un Kollegen, dem Verein 'Mediation ohne Barrieren' beizutreten! Wir freuen uns,
mitteilen zu duerfen, dass wir fuer die Mitgliedschaft im restlichen Jahr 2006
nur noch den halben Jahres-Mitgliedsbeitrag = EUR 15,- verrechnen, da bereits
mehr als die Haelfte des Jahres verstrichen ist und Sie daher ja nur noch einen
Teil unserer Leistungen in Anspruch nehmen koennen: http://www.m-o-b.at/BGStG/beitritt.php
UNSER FOLDER IST FERTIG
!
Dieser Folder richtet sich an Unternehmen und zeigt
die Vorteile der Mediation bei Konflikten auf. Es wird
erklaert, welche Qualifikation MediatorInnen von 'Mediation ohne Barrieren'
aufweisen nd wie die Qualitaet unserer Arbeit gesichert wird.
Die Aktion wird oesterreichweit mit dem 'Chancen
nutzen'-Buero durchgefuehrt. 'Chancen Nutzen' beraet Unternehmen im Umgang mit
behinderten Menschen. Im Folder werden MediatorInnen genannt
werden (je nach regionaler Einsatzmoeglichkeit).
Als Ausbildungsvoraussetzung fuer die Empfehlung
erwartet sich das Chancen-nutzen-Buero::
- o Rechtlicher Rahmen (z.B. Seminar von MMag. Gernot
Koren)
- o Foerderungen, arbeits- und sozialrechtliche Fragen (z.B.
Seminartag von Herbert Pichler)
Zusaetzlich zur Verteilung der Folder durch die 'Chancen
nutzen'-MitarbeiterInnen planen wir, Unternehmen auch direkt zu kontaktieren und
unsere Leistungen anzubieten. Wenn #/If(Anrede2 <> *)/##/Text(Anrede3,,Sie )/##/Else/##/Text(Anrede3,,Du )/##/End/# Kontakt zu einem Unternehmen herstellen und die Folder
persoenlich uebergeben #/If(Anrede2 <> *)/##/Text(Anrede3,,koennen)/##/Else/##/Text(Anrede3,,kannst)/##/End/#, dann
ersuche ich um ein
email.
UNO-Generalsekretaer Kofi Annan zum barrierefreien
Internet:
"So sehr wie sich Informations- und Kommunikationstechnologien ueber die
ganze Welt verbreiten und taeglich mehr Menschen miteinbeziehen, so sehr bleiben
die meisten Websites unzugaenglich fuer Millionen Menschen, die Schwierigkeiten
haben, die Maus zu bedienen oder sehbehindert sind und einen Screenreader oder
große Schriften brauchen, um eine Seite zu lesen", haelt Annan in einer
Botschaft fuer den Tag der Menschen mit Behinderungen fest.
^ top
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bedarf
zahlreicher Nachbesserungen ...
Die Laender sind bislang ueberhaupt nicht aktiv geworden, um
entsprechende Behindertengleichstellungsstandards ... auch fuer den
Laenderbereich zu verwirklichen,
z.B.:
o
Bildungsaufgaben
o oeffentlicher
Verkehr
o Baubereich
Auch die Bereinigung der Bundesrechtsordnung und der
Landesrechtsordnungen von behindertendiskriminierenden Bestimmungen und die
inhaltliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anerkennung der
Gebaerdensprache stehen noch aus.
Mit besten Gruessen,
Peter #/If(Anrede2 <> *)/##/Text(Anrede2,,Adler)/##/End/#
1013 Wien, Werdertorgasse
14/6 
Zivilrecht-Mediationsgesetz
Par. 13. Eintragung
(1) ...
(2) Der Mediator kann fruehestens ein Jahr und
spaetestens drei Monate vor Ablauf der Eintragungsdauer schriftlich die
Aufrechterhaltung der Eintragung fuer weitere zehn Jahre begehren. Er bleibt bis
zur Entscheidung ueber den fristgerecht gestellten Antrag in die Liste
eingetragen. Erneute Antraege, die Eintragung fuer jeweils weitere zehn Jahre
aufrecht zu erhalten, sind zulaessig.
(3) Im Antrag auf Aufrechterhaltung der Eintragung
hat der Mediator seine Fortbildung (Par. 20) darzustellen....
.....
Par. 20.
Fortbildung
Der
Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fuenfzig Stunden innerhalb
eines Zeitraums von fuenf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister fuer
Justiz alle fuenf Jahre nachzuweisen.
ABMELDEN:
Sie haben sich fuer die Mediation im Behinderten-Gleichstellungsgesetz
interessiert. Wenn Sie an unseren Informationen nicht (mehr) interessiert sind
und von unserer Liste gestrichen werden wollen, dann klicken Sie bitte auf
ABMELDEN,
ICH WILL KEINE AUSSENDUNGEN MEHR ZUR
MEDIATION IM
BEHINDERTEN-GLEICHSYTELLUNGSGESETZ.